Urheberrechtsvereinbarung Förderverein

Die Abmahnordnung und Datenschutzerklärung dürfen unter folgenden Urhebberrechtsbedingungen durch Dritte zum selben Zweck auf deren Webseiten(n) verwendet werden:

§ 1 Urheberrechtliche Nutzungsgenehmigung
Der Verein "Förderverein für Familienlandsitze und Waldgartendörfer e.V., VR 1840, Amtsgericht Bad Hersfeld" erteilt hiermit jedem Drittnutzer, der den in § 3 zwingend vorgeschriebenen Urheberrechtsvermerk mit den vorgegebenen Backlinks/Rückverlinkungen auf seinem Internetauftritt direkt unter den jeweils verwendeten Textausschnitt setzt, die Nutzungsgenehmigung in dem im § 2 beschriebenen Umfang für sein urheberrechtlich geschütztes Material.

§ 2 Umfang
Jeder Drittnutzer, der den in § 3 wiedergegebenen Text auf seinen Webauftritten/Internet-Seiten einschliesslich der dortigen Rückverlinkungen unmittelbar unter die von uns zur Verfügung gestellten Textabschnitte setzt, erhält hiermit das einmalige, nach Massgabe von § 4 zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare, kostenfreie Nutzungsrecht an diesen Texten zu sowohl privaten wie gewerblichen Zwecken und darf sie in beliebiger Zahl an dafür geeigneten Stellen/Unterseiten seiner Webauftritte originalgetreu, bzw. mit ausschliesslich seinen anderslautenden Seitenbezeichnungen, Domainnamen usw. geschuldeten Abweichungen, wiedergeben.

§ 3 Rückverlinkungen
Der Verwender der betreffenden Textpassagen setzt auf seinen Webauftritten unmittelbar unter die von uns zum im § 1 abschliessend beschriebenen Nutzungsumfang freigegebenen Textpassagen folgenden identischen Text mit Rückverlinkungen (ohne die führenden und endenden eckigen Klammern):

[<strong>© Copyright/Urheberrechtsvermerk:</strong> Sie können diesen Text auf Ihrer Webseite verwenden, wenn Sie diesen Urheberrechtsvermerk auf Ihrer Webseite daruntersetzen. Dieser Text stammt von <a title="Projekt Waldgartendorf e.V." href="https://www.waldgartendorf.de/impressum/" target="_blank">Projekt Waldgartendorf e.V.</a> und darf gemäss <a title="Urheberrechtsbedingungen des Fördervereins für Familienlandsitze und Waldgartendörfer e.V." href="https://www.waldgartendorf.de/urheberrecht-foerderverein/" target="_blank">folgenden Bedingungen</a> verwendet werden.]

Beispiel der Anzeige:

  © Copyright/Urheberrechtsvermerk: Sie können diesen Text auf Ihrer Webseite verwenden, wenn Sie diesen Urheberrechtsvermerk auf Ihrer Webseite daruntersetzen. Dieser Text stammt von Projekt Waldgartendorf e.V. und darf gemäss folgenden Bedingungen verwendet werden.

§ 4 Änderungsvorbehalte
Änderungen dieser weiterverwendeten Textstellen, insbesondere Anpassungen an eine geänderte Rechtslage, bleiben jederzeit vorbehalten. Es ist Aufgabe jedes Weiterverwenders, sich in geeigneten zeitlichen Abständen über solche eventuellen Änderungen durch einen erneuten Besuch unserer Webseite(n) zu unterrichten und an seinen Webauftritten/auf seinen Internetseiten dann die entsprechenden Aktualisierungen nachzuvollziehen. Eine gesonderte Benachrichtigung unsererseits erfolgt nicht. Auch behalten wir uns vor, diese Textpassagen jederzeit von unseren Webseiten zu entfernen. Dies steht einer weiteren Nutzung durch den bisherigen Verwender in unserer letztgültigen Fassung nicht entgegen.

§ 5 Haftungsausschluss
Der Verein "Förderverein für Familienlandsitze und Waldgartendörfer e.V., VR 1840, Amtsgericht Bad Hersfeld" übernimmt keinerlei wie auch immer geartete Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die nach § 2 zur begrenzten Weiterverwendung freigegebenen und fallweise vom Weiterverwender genutzten Textpassagen für die jeweiligen rechtlichen Zwecke des Weiterverwenders geeignet sind oder die gewünschten Wirkungen tatsächlich entfalten. Diese Urheberrechtsvereinbarung und die damit übertragenen Texte stellen auch keine Rechtsberatung dar, auch wird eine individuelle Rechtsberatung, auf welchem Wege auch immer, weder angeboten noch erteilt. Eine wie auch immer geartete Haftung des Rechteinhabers, auch für Vermögensschäden, wird vollumfänglich ausgeschlossen, soweit nicht zwingende, also nicht abdingbare, gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchführbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unbeschadet dessen dennoch inkraft. Die aus diesen Gründen ausgefallene Bestimmung wird sodann durch eine solche, rechtswirksame und tatsächlich durchführbare, Bedingung ersetzt, die dem mit der ausgefallenen Bestimmung ursprünglich angestrebten Zweck in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht soweit als möglich nahekommt.

Förderverein für Familienlandsitze und Waldgartendörfer e.V., VR 1840, Amtsgericht Bad Hersfeld
Nentershausen-Bauhaus, 25.5.2018